Gemeinschaftsberufe
Die Besteuerung des öffentlichen Sektors und seiner kommunalen gewerblichen Unternehmen oder kommunalen Unternehmen ist durch besondere Regelungen gekennzeichnet.
Wir beraten seit Jahren wirtschaftlich aktive Kommunen in allen steuerlichen Angelegenheiten.
Wirtschaftliche Tätigkeit
Die wirtschaftlichen Aktivitäten des öffentlichen Sektors haben zunehmend die Aufmerksamkeit von Gerichten und Finanzbehörden auf sich gezogen. Wenn der öffentliche Sektor unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten tätig wird, wird er nach der aktuellen Rechtsprechung als Unternehmer betrachtet und unterliegt daher der Umsatzsteuerpflicht.
Mehrwertsteuer und Vorsteuerabzug für Kommunen
Die dauerhafte Ausweitung der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Aktivitäten durch die Finanzbehörden führt nicht nur zu Umsätzen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sondern ermöglicht es der Gemeinde auch, den Vorsteuerabzug zu beanspruchen.
